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Garantiebedingungen

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir  zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). 
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit nicht.

Voraussetzungen

Der Garantieanspruch gilt nur in dem Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Die Ware muss auf dem vom Hersteller vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein.
Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. 

Die Garantie erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht wird. Falls eine Produktausführung bei SCHARTEC nicht mehr geführt wird, bietet SCHARTEC ein hinsichtlich Qualität und Preis vergleichbares Ersatzprodukt an. Sollte ein vergleichbares Produkt bei SCHARTEC nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen, ist SCHARTEC berechtigt, alternativ für den Garantiefall eine angemessene Geldentschädigung zu leisten, deren Höhe SCHARTEC nach eigenem Ermessen festsetzt. Weitergehende Ansprüche kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte.


Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für Ihren Garantieanspruch.

Leistungen

Für die Dauer der Garantie beseitigt der Hersteller alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einem Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Er verpflichtet sich, nach seiner Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen.

Ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Unsachgemäßen  Einbau und Anschluss
  • Unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
  • Äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
  • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
  • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • Normale Abnutzung oder Wartungsmangel
  • Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
  • Verwenden von Teilen fremder Herkunft
  • Entfernen oder Unkenntlich machen des Typenschildes
  • Verbrauchsmitteln wie z.B. Leuchtmittel, Batterien, Akkus, Sicherungen
  • Verschleißteile 

Durch umgebungsabhängige, äußere Einflüsse entstehen keine Garantieansprüche auf die Reichweite der Funkfernsteuerung.  

Oberflächengarantie

Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland* eingebauten Torbeläge im endbeschichteten Originalfarbton erstreckt sich auf Haftung der Farbe sowie Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Farbänderungen, die im Lauf der Zeit auftreten können, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.

* Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und im küstennahen Bereich unterliegen aggressiven Einflüssen und benötigen zusätzlich entsprechendem Schutz!

Garantieanspruch 

5 Jahre Garantie auf:

  • Rollladenmotoren

3 Jahre Garantie auf:

  • Garagentorantriebe
  • Thermolux 40 Sektionaltore

2 Jahre Garantie auf:

  • Sektionaltore IsoMatic 40
  • Drehtorantriebe
  • Schiebetorantriebe
  • Zubehör
  • Funk
  • Handsender
  • Markisen
  • Vordächer

Garantieanspruch & Garantiebedingungen für Schartec PRO-Line Garagentore:

  • 6 Jahre Garantie auf die PRO-Line Garagentore. Weitere Garantiebedingungspunkte der PRO-Line Tore finden Sie untenstehend unter Punkt 1-7.

1. Allgemeines und Einleitung

Für die Montage des Garagentors sind technische Fähigkeiten und Fertigkeiten erforderlich. Der Hersteller haftet nicht für etwaige Sach- oder Personenschäden während der Montage. Wenden Sie sich beim geringsten Zweifel an der eigenen Fähigkeit, das Tor sicher und korrekt zu montieren, an einen qualifizierten Handwerker. Lesen Sie diese Anweisungen aus Sicherheitsgründen genau durch, und beginnen Sie erst mit der Montage, wenn sie sie verstanden haben. Diese Montageanweisungen werden zusammen mit Abbildungen geliefert. Der Hersteller haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die aus dem Nichtbefolgen der Montageanweisungen resultieren. Aus Sicherheitsgründen dürfen Modifikationen am Tor nicht ohne Genehmigung erfolgen. Werden das Tor oder der Tormechanismus modifiziert oder zusätzliche Gewichte am Tor angebracht, erlischt die Garantie.

2. Sicherheit

Die mitgelieferten Befestigungen für Wände und Dach, sind für übliche Untergründe wie Ziegel, Holz, Stahl oder Beton vorgesehen. Soll das Tor auf anderem Material oder an Wänden und Dächern von schlechter Qualität montiert werden, liegt die Verwendung geeigneter und qualitativ hochwertiger Befestigungen in der Verantwortung des Monteurs. Entsprechende Befestigungen sind im Einzelhandel erhältlich. Verwenden Sie Dübel und Schrauben mit Unterlegscheiben, die für das jeweilige Wandmaterial geeignet sind. Wichtige Anweisungen und Kommentare werden durch folgendes Symbol gekennzeichnet:

WARNUNG! Arbeitsschritt, der besondere Vorsicht erfordert, damit niemand zu Schaden kommt.

3. Verpackung

Die Verpackung des Tors besteht aus wiederverwertbarem Material. Entsorgen Sie die Verpackung gemäß den geltenden nationalen Vorschriften.

4. Arbeitsplatz

Toröffnung und Garagenboden müssen fertiggestellt sein, bevor das Garagentor montiert wird. Legen Sie die Torkomponenten stets auf einer geeigneten Unterlage aus (z. B. auf sauberem Karton), damit die Toroberfiäche nicht beschädigt wird. Sorgen Sie dafür, dass vor Beginn der Montage das gesamte Werkzeug zur Hand ist, das für die Montage des Tors im Innern der Garage benötigt wird.

5. Pflege und Wartung

Alle sechs Monate:

Prüfen Sie den Zustand der Drahtseile, und wechseln Sie diese aus, wenn sie beschädigt sind. Stellen Sie sicher, dass die Befestigungen an den Wänden und am Dach intakt sind, und ziehen Sie sie bei Bedarf nach. Verwenden Sie zum Reinigen der Torkomponenten einen sauberen Schwamm und normales Auto-Shampoo, und spülen Sie das Tor anschließend mit sauberem kalten Wasser ab. Verwenden Sie keine ätzenden oder kratzenden Reinigungsmittel.

Alle zwölf Monate:

Schmieren Sie die Scharniere mit normalem Schmieröl.

6. Ersatzteile

Verwenden Sie aus Sicherheitsgründen nur Originalteile des Herstellers. Die Verwendung von Ersatzteilen anderer Hersteller birgt ein Sicherheitsrisiko und führt zum Erlöschen der Garantie. Wenden Sie sich, wenn Sie Ersatzteile oder Service für das Tor benötigen, in erster Linie an den ausführenden Monteur. Geben Sie bei der Bestellung von Ersatzteilen die Nummer des Garagentors an. Diese befindet sich auf dem Typenaufkleber oben an der rechten Wandschiene.

7. Demontage

Die Demontage des Tors muss von sachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Demontage des Tors erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der Montageanweisungen.